Hausarztverträge für Mitglieder

Eine Teilnahme am Hausarztvertrag ist für Sie als Patienten freiwillig und kostenfrei, aber bietet zahlreiche Vorteile.

  • Die wohnortnahe Hausarzt-Versorgung wird sichergestellt
  • Aufrechterhaltung der Hausarztpraxis in Ihrer Nähe, heute und in Zukunft
  • Optimale Koordination der medizinischen Versorgung
  • Vermeidung unnötiger Doppeluntersuchungen
  • Hohe Qualität der Versorgung

Wir brauchen die Unterstützung unserer Patienten

Mit Ihrer Teilnahme am Hausarztvertrag unterstützen Sie unsere Hausarztpraxis im Ortskern von Werne.
Mit dem Modell des Hausarztvertrags will der Gesetzgeber die Position der Hausärzte stärken – diese Notwendigkeit gilt, bei abnehmenden Zahlen niedergelassener Hausärzte in Westfalen-Lippe, auch für unsere Region.

Ihre Verpflichtung als teilnehmender Patient

  • Teilnehmer binden sich für 12 Monate an die Hausarztpraxis Dr. Rath.
  • Während des Jahres suchen Sie ausschließlich Ihren Hausarzt, Dr. Rath, und keine anderen Hausärzte auf– dies betrifft selbstverständlich nicht die Urlaubs- oder Krankheitsvertretungen.
  • Vor Aufsuchen eines Facharztes holen Sie sich immer von Dr. Rath eine Überweisung. Für Kinderärzte, Frauenärzte oder Augenärzte ist keine Überweisung nötig.

Die großen deutschen Krankenkassen haben einen Hausarztvertrag bereits eingeführt. Wenn Sie Mitglied folgender Krankenkassen sind, können Sie mit uns einen Hausarztvertrag abschließen.

  • AOK NORDWEST, Region Westfalen-Lippe
  • BARMER, Westfalen-LippeDAK, Westfalen-Lippe
  • HEK Hanseatische Krankenkasse, Westfalen-Lippe
  • IKK classic, Westfalen-Lippe
  • KKH Kaufmännische Krankenkasse, Westfalen-Lippe
  • Knappschaft-Bahn-See, Westfalen-Lippe
  • LKK Landwirtschaftliche Krankenkasse Westfalen-Lippe

Interesse am Hausarztvertrag? Aber Sie haben noch Fragen? Bitte sprechen Sie uns an!